Seit 1997 bin ich als Rechtsanwältin zugelassen.
Seit 2012 führe ich die Bezeichnung
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Ich habe viele Jahre in unterschiedlichen Kanzleien in München und Nürnberg vielfältige Erfahrungen gesammelt. Meine Berliner Jahre - ab 2006 - drehten sich vorwiegend um die Immobilie:
- Mandats- und Beraterverträge mit Hausverwaltungen,
- Rechtsstreitigkeiten um Wohnungs- und Teileigentum,
- Auseinandersetzungen im Mietrecht auf Seiten von Mietern und Vermietern,
- 3 Jahre Zwangsverwaltung,
- Bestellung und Tätigkeit als Notarvertreterin,
- Fälle im Grundstücksrecht,
- Rechtsstreitigkeiten im Bau- und Bauträgerrecht.
Seit 1. Januar 2018 habe ich meine anwaltliche Tätigkeit für Vermieter aufgegeben.
Jeder Fall ist anders:
- Eingehende Recherchearbeit,
- kreative Ideen bei der Lösung von Problemen,
- die Fähigkeit "über den Tellerrand zu blicken" und
- Kampfesgeist im positiven Sinn spielen eine große Rolle.
Ich lege besonderen Wert auf:
- eine aufrichtige Auseinandersetzung mit dem bestehenden Problem,
- eine ehrliche Analyse der bestehenden Risiken,
- schnelle Reaktionszeiten,
- und - gerade trotz und wegen der Streiterei - eine beherzte, Spaß und Freude bereitende Zusammenarbeit.
Zu folgenden Themen findet man Veröffentlichungen von mir:
Berliner Mietspiegel 2021: AG Berlin-Lichtenberg, Urteil vom 05.11.2021 – 10 C 53/21 mit Anmerkungen, WuM 2022, 113
Umlagefähigkeit von Versicherungs- und Versicherungsmaklerkosten bei Vermietung von Wohnraum unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
(LSK 2023, 16805771, beck-online), WuM 2023, 189 - 193
Gebrauchsüberlassung und gesetzliche Rechtsnachfolge gem. § 563 BGB in Wohnraummietverhältnissen über den Tod des Mieters hinaus
(LSK 2023, 42818319, beck-online) WuM 2023, 585 - 588
Die Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots durch den Vermieter bei der Abrechnung über die Kosten der Fernwärme unter Beachtung der Vorschriften der AVB FernwärmeV, WuM 2024, 177 - 183
Zurück in die Zukunft -
Ein Plädoyer für die verpflichtende Rückkehr zu einer Teilinklusivmiete im Wohnraummietrecht bei (fortbestehender) Verpflichtung zu Vorauszahlungen und Verbrauchsabrechnungen für bzw. über die Kosten für Heizung, Warmwasser und (ergänzend) Kaltwasser in Zeiten des Fachkräftemangels und bei fortschreitender Inflation, WuM 2025, 70 - 72
Widerrufsrecht bei Räumungsvereinbarung
Anmerkung zum Hinweisbeschluss des Landgerichts Berlin II vom 19. Februar 2025, AZ: 67 S 213/24 , WuM 2025, 338 und 339